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Allgemeine Mitreisebedingungen des Motorschiffes "Artur Becker" und Tauchsportclub Greifswald e.V.

1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Tauchsportclub Greifswald e.V. (Veranstalter) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reisebeschreibung und aller darin enthaltenen Informationen sowie diese Reisebedingungen verbindlich an.
 
1.2. Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande. 
 
1.3. Der Anmeldende haftet für alle Vertragsverpflichtungen mitangemeldeter Teilnehmer wie für seine eigenen, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
 
1.4. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist der Veranstalter an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zu Stande, wenn der Kunde es innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt.

 

2. Zahlungsmodalitäten

2.1. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird.
 
2.2. Wird die Anzahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit gezahlt, erfolgt eine Mahnung und nach weiteren 10 Tagen ohne Zahlungseingang behält sich der Veranstalter vor, vom Reisevertrag zurückzutreten.
 
2.3. Die Restzahlung wird spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn fällig.

 

3. Leistungen und Preise

3.1. Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Reiseausschreibung.
 
3.2. Die in der Reiseausschreibung enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter grundsätzlich bindend. Der Veranstalter behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Reisebeschreibungen vorzunehmen, über die der Kunden vor der Buchung informieren wird.
 
3.3. Die Anreise zum vereinbarten Abreiseort ist durch den Kunden selbst sicher zu stellen.
 
3.4. Soweit der Kunde eine Tauchfahrt bucht, gelten folgende Bestimmungen:
Voraussetzung zum Tauchen ist eine gültige sportärztliche Tauglichkeitsbescheinigung und - außer bei der Anfängerausbildung - der Besitz eines nationalen oder internationalen Tauchbrevets (mindestens CMAS oder gleichgestellt). Auf Verlangen des Tauchlehrers ist ein Checktauchgang vor dem ersten Tauchgang durch zu führen. Das Verlassen des Schiffes zum Tauchen oder Baden ist nur nach Schaffung der hierfür notwendigen Voraussetzungen (Ankerkennzeichnung und Alphaflagge gesetzt, Tauchleiter im Wasser) und nach vorheriger Abmeldung beim Tauchlehrer oder einem seiner Assistenten gestattet. Das Tauchen und Baden unter Alkoholeinfluss, das Harpunieren von Fischen oder Fangen von Tieren (außer Angeln) sowie das Plündern von Wracks ist untersagt. Der Tauchlehrer und seine Assistenten sind in Bezug auf alle mit dem Tauchen im Zusammenhang stehenden Vorgänge weisungsberechtigt. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen und gegen allgemein anerkannte Normen des Tauchsports kann durch den Tauchlehrer ein dauerndes oder zeitlich befristetes Tauchverbot ausgesprochen werden.

 

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt wird.
 
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter wird den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vor Reisebeginn wird der Veranstalter dem Kunden kostenlosen Rücktritt anbieten.

 

5. Rücktritt und Kündigung  

5.1. Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder, wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen; 
 
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde. In jedem Fall haben wir Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den geleisteten Reisepreis dann zurück.
 
c) bis vier Wochen vor Antritt der Reise, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. In diesem Fall erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. sofern Sie von einem eventuellen Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
 
5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung bei Einzel- und Gruppenbuchung pauschaliert auf:
 

bis 60 Tage vor Fahrtbeginn

in Höhe von

10% des Gesamtpreises

60 - 30 Tage vor Fahrtbeginn
in Höhe von
50% des Gesamtpreises
unter 30 Tage vor Fahrtbeginn
in Höhe von
80% des Gesamtpreises
ab 10 Tage vor Fahrtbeginn
oder bei Nichtanreise
in Höhe von
90% des Gesamtpreises
Für Nutzungsverträge gelten Bedingungen, die im Vertrag vereinbart werden.

 

6. Umbuchung

6.1. Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Art der Leistung vorgenommen werden, so berechnen wir diese Kosten in gleicher Höhe, wie sie im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt vorliegen würden.
 
6.2. Der Kunden kann nachweisen, dass dem Veranstalter geringere Kosten als die Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
 
Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, abweichend von der vorstehenden Pauschale eine konkret zu berechnende, höhere Entschädigung zu fordern.

 

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

7.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Seiten den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, den Kunden, für den Fall, dass die Reise bereits angetreten wurde, zum Ausgangsort zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
 
7.2. Klargestellt wird, dass eine Naturkatastrophe im Sinne der vorstehenden Regelung bereits dann vorliegt, wenn das Auslaufen des Schiffes wegen Windes über Windstärke 8 oder Seegangs über 8 nicht möglich ist oder vorbezeichnete Umstände während der Fahrt eintreten.
 
7.3. Für den Fall, dass der Kunde eine Angel- oder Tauchreise gebucht hat, bleibt es dem Kapitän allerdings unbenommen, in eine windgeschützte Region zu fahren, und soweit möglich, dort das Ende des Unwetters abzuwarten bzw. soweit der Reisezweck an dieser Stelle erreichbar ist, dort vertragsgerecht zu beenden.

 

8. Gewährleistung

8.1. Abhilfe- und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten sind Sie jedoch zunächst verpflichtet, sich an den Kapitän des Motorschiffes „Artur Becker“ zu wenden. 
 
8.2. Der Veranstalter übernimmt bei Angelreisen keine Garantie dafür, dass zum Reisetermin tatsächlich Fischschwärme aufgefunden werden können. Das Motorschiff „Artur Becker“ ist jedoch mit einem modernen Fischfinder (Echolot) ausgerüstet, so dass gezielt gesucht werden kann.

 

9. Beschränkung der Haftung

9.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt; soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt wurde.
 
9.2. Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis zu 4.000,00 €; Diese Haftungssumme gilt jeweils für jeden Reisenden und Reise.

 

10. Versicherungen

Bitte beachten Sie, dass die von uns kalkulierten Reisepreise keine Rücktrittskosten – Versicherung bzw. Mehrkosten – Versicherung (incl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- uns sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Reiseversicherung.

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