Ausfahrten 2010 abgesagt
Liebe tauch- und angelbegeisterte Sportler,
das MS „Artur Becker“ fährt seit 18 Jahren zu den besten Tauch- und Angelrevieren in der Ostsee.
Mit Ausstellung der neuen Fahrzeugpapiere durch die See- BG, der zuständigen Behörde wurde die Höchstgrenze der mitzunehmenden Personenzahl von 26 auf 12 Fahrgäste reduziert. Das Schiff, welches für andere Kapazitäten gebaut wurde, lässt sich somit wirtschaftlich nicht mehr betreiben.
Zurzeit versuchen wir alle Alternativen auszuschöpfen, um das Schiff mit einem neuen Konzept für uns und unsere Kunden zu erhalten.
Hintergrund:
Das MS „Artur Becker“ wurde zu DDR- Zeiten als Motorschulschiff mit einer maximalen Personenzahl von 39 zugelassen. Nach der deutschen Wiedervereinigung sind Schiffe, die Anforderungen der Schiffsicherheitsverordnung erfüllen, den Vorschriften und technischen Reglungen entsprachen, von der See- BG mit aufgenommen worden. So auch das MS „Artur Becker“. Schwierigkeiten bei der ersten Einstufung ergaben sich durch die vorgegebenen Schiffskategorien, die nicht für die Wiedervereinigung ausgelegt waren. Den Begriff Motorschulschiff gibt es nicht. Von einer starren Anwendung der Schiffssicherheitsverordnung sah man durch die langjährige und erfolgreiche Nutzung des Schiffes ab. Das MS „Artur Becker“ erhielt die Kategorisierung Sonderfahrzeug für 39 Personen. Nach 18 Jahren stellt die See- BG nun fest, dass das MS „Artur Becker“ in keine Unterkategorie Sonderfahrzeug passt. Das der See-BG eingeräumte Ermessen vom 18.09.98 zur Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen wurde nicht angewendet. Reglungsbedarf für Schiffe, die durch die Wiedervereinigung aufgenommen wurden und in keine vorhandene Schiffskategorie passen, wurde beim Verkehrsministerium nicht angestrebt.
Jedes Schiff, welches mehr als 12 Gäste befördert, muss nun die Richtlinien der Fahrgastschiffverordnungen erfüllen. Hierzu bedarf es einer Klassifizierung. Alle Klassifizierungsgesellschaften sehen sich außer Stande eine Klassifizierung auf Grund des Alters und Schiffstyp durchzuführen bzw. würde dies erhebliche Kosten verursachen, so dass ein wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich ist.
Da das MS „Artur Becker“ Jahr für Jahr vor Saisonstart auf Sicherheit geprüft und auflagenlos zugelassen wurde, haben wir einen Antrag auf Ausstellung einer Sondergenehmigung gestellt. Dies ist auch nach den neuen EU- Richtlinien möglich und wird in anderen EU- Ländern praktiziert. Das Verkehrsministerium sowie die See- BG gaben unserem Antrag nicht statt. Wir werden an dieser Stelle über weitere Entwicklungen berichten.
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